Steuerliche Geltendmachung von Spenden
Sie wollen die JFG Bayreuth-West / Neubürg mit einer Spende unterstützen und zahlen Einkommenssteuer?
Dann können Sie Ihre Spende an die JFG steuerlich geltend machen!
Zuwendungen werden von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen,
wenn Sie die Zahlungen in Ihrer Einkommenssteuererklärung durch Belege nachweisen.
Wir senden Ihnen dazu ab einer Zuwendung von 200 EUR automatisch eine
Spendenbescheinigung zu, die Sie Ihrer Einkommenssteuererklärung beilegen
können. Voraussetzung ist natürlich, dass uns Ihre Adresse bekannt
ist oder Sie uns diese im Zusammenhang mit Ihrer Überweisung mitteilen.
Falls Sie eine Bestätigung auch für Zuwendungen unter 200 EUR wünschen,
geben Sie uns bitte Bescheid, da insoweit kein automatischer Versand erfolgt.
Sie können nämlich für eine Zuwendung bis 200 EUR den vereinfachten Nachweis
wählen (Erläuterung siehe unten). Dadurch können wir Verwaltungs- und
Kostenaufwand zur Ausstellung und Zusendung der Spendenbescheinigungen
vermeiden, was letztlich zusätzlich unserer gemeinnützigen Tätigkeit
zugute kommt.
Dankeschön!
Vereinfachtes Nachweisverfahren
Belege für Zuwendungen bis 200 EUR können in der Einkommenssteuererklärung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingereicht werden. Dazu benötigen Sie keine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster. Es genügt die Einreichung der Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege mit den Überweisungen an die JFG Bayreuth-West / Neubürg, wenn zusätzlich Angaben zum begünstigen Verein und zum Verwendungszweck gemacht werden. Die Kontoauszüge oder Bareinzahlungsbelege allein reichen - entgegen weit verbreiteten Missverständnissen - jedoch nicht aus! Der Beleg des Vereins mit den formalen Angaben muss zwingend den Buchungsbestätigungen in der Steuererklärung beigefügt werden.
Diese formalen Angaben zur JFG Bayreuth-West / Neubürg haben wir Ihnen an dieser Stelle in einem PDF-Dokument zusammengestellt. Bitte diesen Beleg in der erforderlichen Anzahl ausdrucken und zusammen mit den Kontoauszügen, auf denen die Zuwendungen ausgewiesen sind, der Einkommenssteuererklärung beilegen. Bei Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Spenden an : JFG Bayreuth-West / Neubürg e.V.
IBAN DE44 7735 0110 0038 0330 80 - BIC BYLADEM1SBT - Sparkasse Bayreuth
(Konto 380 330 80 - BLZ 773 501 10 - Sparkasse Bayreuth)